Verschiedenes kann den Wunsch oder das Bedürfnis nach Gesprächen mit einer Fachperson oder einfach einem neutralen und nicht wertenden Menschen aufkommen lassen. Ob sich daraus ein einmaliges Gespräch, eine kurze Begleitung oder eine Psychotherapie ergibt, wird gemeinsam definiert.
Gespräche können bei Übergängen, bei Herausforderungen, bei schwierigen Ereignissen, bei psychischen Krisen oder einfach aus Neugier hilfreich sein und Neues ermöglichen.
Ein erstes Gespräch kann zur Orientierung, zu einer Standort-Bestimmung, zur eigener Klärung oder zu einer Mediation dienen. Bei Bedarf führen einige abklärungsorientierte Gespräche zu einer Facheinschätzung.
Wir klären im Gespräch, was Ihr Bedürfnis ist und diskutieren das Ziel und das Vorgehen (Art der Gesprächsführung, Einsatz von Techniken). Für wen es etwas sagt, ich wende systemisch-, analytisch-, verhaltens- und körperorientierte Grundsätze an. Auf ausdrückliche Nachfrage hin, auch Techniken aus der Hypnose und Yoga-Psychotherapie.
Bitte melden Sie sich bei mir mit Ihrem Anliegen und wir finden bei einem Kennenlern-Gespräch heraus, was der Nutzen für Sie sein kann.
Folgende Abrechnungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Zusatzversicherung der Krankenkassen
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer „nicht-ärztlichen Psychotherapie“. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten. (link)
Ich erfülle die Voraussetzungen für die Abrechnung über die Zusatzversicherungen und bin bei santésuisse (Konkordat der Krankenkassen) auf der Liste der anerkannten PsychotherapeutInnen eingetragen.
Invalidenversicherung (IV)
Besteht eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie, so werden die Kosten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der IV getragen.
Wir erfüllen die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV und sind auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.
Unfallversicherung
Bei psychischen Beschwerden infolge eines Unfalles können Patienten ebenfalls eine Kostenbeteiligung für psychologische Psychotherapie bei der Unfallversicherung beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der regionalen Opferhilfe und Ihrer Unfallversicherung.
Private Finanzierung
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Behandlungskosten selber zu tragen. Sozialtarife sind auf Anfrage und im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Das Erstgespräch dauert 60 Minuten und wird mit CHF 120.- verrechnet.
Eine Beratungs- oder Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten und kostet CHF 160.-.
Therapiesitzungen mit mehreren Personen (z.B. Paare, Familien) dauern zwischen 60 und 90 Minuten und werden mit CHF 220 pro Stunde gemäss effektivem Zeitaufwand abgerechnet.
Telefonate, Mails, Berichte werden nach Zeitaufwand mit CHF 80.- pro Stunde verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass Termine welche nicht 24 Stunden vor der Sitzung abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden.